Beschwerdeverfahren. Effizient. Umsetzen.
 

COMPLAINTS MANAGEMENT
Ihre externe Beschwerdestelle gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)




KOMPETENTE ENTLASTUNG FÜR UNTERNEHMEN


Die Complaints Management GmbH unterstützt als externe Beschwerdestelle zahlreiche Unternehmen und viele Verbände durch ein ganzheitliches Beschwerdemanagement, um im Beschwerdeverfahren den korrekten Umgang mit eingehenden Beschwerden und Hinweisen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sachverhalten gemäß LkSG zu gewährleisten und die Kommunikation mit Stakeholdern sicherzustellen.


Die Einrichtung und die Koordination eines eigenen Beschwerdeverfahrens im Unternehmen unterliegt enormen gesetzlichen Anforderungen und verursacht erhebliche Kosten.  Daher hat die AFC Consulting Group AG gemeinsam mit den drei Gründungspartnern der Kanzlei Meisterernst Rechtsanwälte PartG mbB die  Complaints Management GmbH gegründet. Somit ermöglichen wir es, den Beschwerdeprozess über alle Stufen hinweg effizient, effektiv und sicher umzusetzen, sodass im Unternehmen selbst kein eigenes Beschwerdeverfahren mit Beschwerdebeauftragten benötigt wird. 

 




IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK

  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Beschwerdeverfahren
  • Erreichbarkeit, mehrsprachig, rund-um-die-Uhr
  • Unparteiisch, unabhängig und weisungsfrei
  • Verpflichtung zur Verschwiegenheit
  • Sicherstellung von Anonymität und Datenschutz
  • Transparente Dokumentation und Berichterstattung
  • Betreuung durch erfahrene Berater (Stakeholder, Kommunikation, Regulatorik)
  • Kostenlose Teilnahme an praxisnahen Seminaren


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EIN BESCHWERDEVERFAHREN FÜR ALLE


Unternehmen im LkSG-Anwendungsbereich sind gesetzlich verpflichtet, gemäß § 8 LkSG ein Beschwerdeverfahren einzurichten, das es allen Personen und auch Organisationen ermöglicht, das Unternehmen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette zu hinweisen. Sofern sich eingehende Beschwerden zu Pflichtverletzungen bestätigen, müssen diese Missstände vom betroffenen Unternehmen durch Abhilfemaßnahmen verhindert, beendet oder zumindest minimiert werden. Die betroffenen Unternehmen müssen sodann Präventionsmaßnahmen ergreifen, um weitere Rechtsverletzungen der gleichen Art zu verhindern beziehungsweise das Risiko dafür zu minimieren.


Auch kleine und mittelständische Unternehmen außerhalb des Anwendungsbereiches des LkSG/CSDDD sollten die Einrichtung eines eigenen Beschwerdemanagements prüfen, zumal Verpflichtungen über Vereinbarungen bzw. Code of Coducts weitergegeben werden. Daher kann die Unterstützung durch eine externe Beschwerdestelle auch für KMU von Interesse sein.



UNSER BESCHWERDEVERFAHREN IN NEUN EFFIZIENTEN PROZESSSCHRITTEN 

Der angemessene und wirksame Umgang mit Beschwerden und Hinweisen zu menschenrechtlichen und umweltrelevanten Themen stellt Unternehmen vor unterschiedliche Herausforderungen. Mit unserer externen Beschwerdestelle stellen wir konzeptionelle Expertise und kostengünstige Ressourcen zur Verfügung, um sowohl Unternehmen und Hinweisgebende über den gesamten Beschwerdeprozess effizient zu begleiten und die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu finden. Für eine ganzheitliche Betreuung im Beschwerdemanagment bieten wir ein Spektrum von Leistungen über neun Prozessschritte an. Die Basisleistungen wie auch Leistungen im Einzelfall decken sämtliche gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen des Beschwerdeverfahrens ab. Optional stehen den Unternehmen umfangreiche Zusatzleitungen zur Verfügung.